Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 29. Oktober 2026 · Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Die deutschsprachige Fassung ist eine Höflichkeitsübersetzung; maßgeblich sind die Auftragsunterlagen.

Hinweis zur Veröffentlichung: Diese Seite enthält Platzhalter der Form[BITTE ERGÄNZEN: …], insbesondere zu Währung, Zahlungsbedingungen, Incoterms, anwendbarem Recht und Gerichtsstand. Diese Punkte sind vor dem Go-live verbindlich festzulegen und rechtlich prüfen zu lassen.

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Guangzhou Chui Chui Feng Automotive Products Co., Ltd. (nachfolgend „CCF“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Das Angebot von CCF richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden nicht beliefert. Gesetzliche Verbraucherschutzrechte, insbesondere das Widerrufsrecht nach § 355 BGB, finden auf diese Geschäftsbeziehung keine Anwendung.

Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn CCF ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch CCF; die Schriftform kann durch eine eindeutige Erklärung per E-Mail gewahrt werden.

2. Angebote und Vertragsschluss

Produktinformationen, Kataloge, Abbildungen, Preisbeispiele und sonstige Inhalte dieser Website stellen keine verbindlichen Angebote dar. Sie dienen der Information und der Vorbereitung einer Anfrage.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn CCF eine Bestellung schriftlich bestätigt oder eine Proforma-Rechnung ausstellt und der Käufer die darin genannten Bedingungen akzeptiert. Angebote gelten für den darin genannten Zeitraum; ist kein Zeitraum genannt, ist das Angebot freibleibend.

Maßgeblich für Inhalt und Umfang der Lieferung sind die im Angebot, in der Proforma-Rechnung, im Kaufvertrag oder im Projektvertrag bezeichneten Spezifikationen, Mengen, Preise und Lieferbedingungen. Weichen diese Unterlagen von den vorliegenden AGB ab, gehen die für den jeweiligen Auftrag individuell vereinbarten Regelungen vor.

3. Preise, Währung und Mindestmengen

Es gelten die in der jeweiligen Quotation bzw. Proforma-Rechnung genannten Preise. Währung: [BITTE ERGÄNZEN: vereinbarte Währung, z. B. USD oder EUR]. Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, ohne Verpackungs-, Fracht-, Versicherungs- und Zollkosten.

Mindestbestellmengen, Staffelpreise, Werkzeugkosten und Entwicklungskosten werden für den jeweiligen Auftrag oder das jeweilige Projekt gesondert ausgewiesen. Preisangaben auf dieser Website sind unverbindliche Beispiele.

4. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus der Quotation bzw. Proforma-Rechnung. Soweit dort nichts anderes bestimmt ist, gilt: [BITTE ERGÄNZEN: Zahlungsbedingungen, z. B. Anzahlung bei Auftragserteilung und Restzahlung vor Versand].

Anfertigung, Beschaffung, Entwicklung und Produktion beginnen nach Maßgabe der für den Auftrag bestätigten Zahlungs- und Projektbedingungen. Bei Zahlungsverzug ist CCF berechtigt, die Leistung bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.

5. Lieferung, Lieferzeiten und Gefahrübergang

Lieferbedingungen und Incoterms: [BITTE ERGÄNZEN: vereinbarte Incoterms, z. B. FOB oder EXW mit benanntem Hafen bzw. Ort, jeweils in der Fassung Incoterms 2020].

Angegebene Produktions- oder Versandzeiten beziehen sich auf die Fertigung bzw. die Übergabe an den Frachtführer und umfassen nicht die Laufzeit des Transports. Liefertermine gelten als Richtwerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Verzögerungen durch Zollverfahren, Frachtführer, Witterung, höhere Gewalt oder andere von CCF nicht beherrschbare Umstände bleiben außer Betracht.

Einfuhrzölle, Steuern, Zollabfertigungsgebühren und sonstige Abgaben des Bestimmungslandes trägt der Käufer, soweit nicht schriftlich anderes vereinbart ist. Der Gefahrübergang richtet sich nach der vereinbarten Incoterms-Klausel.

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Geschäftsverhältnis Eigentum von CCF. Der Käufer darf über die Vorbehaltsware erst nach vollständiger Zahlung oder mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von CCF verfügen. Der Käufer tritt bereits jetzt Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware in Höhe des offenen Kaufpreises an CCF ab.

Der Eigentumsvorbehalt gilt nach den am Sitz des Käufers anwendbaren zwingenden Vorschriften; soweit danach ein einfacher Eigentumsvorbehalt nicht zulässig ist, gilt der Eigentumsvorbehalt in der jeweils zulässigen Form.

7. Produktinformationen, Fahrzeugkompatibilität und Montage

CCF beschreibt Material, Verarbeitung, Gewebe, Oberfläche und Fahrzeuganwendungen nach bestem Wissen auf Grundlage der jeweiligen Produktspezifikation. Vor der Bestellung prüft der Käufer die Übereinstimmung mit dem Fahrzeugmodell, dem Modelljahr, dem Baureihencode, der Karosserievariante, der Ausstattungslinie und der jeweiligen Stoßfänger- bzw. Karosseriekonfiguration.

Carbonfaser-Nachrüstteile können je nach Fahrzeug und Produkt eine professionelle Montage, Anpassung oder Nacharbeit erfordern. Der Käufer ist dafür verantwortlich, die am Bestimmungsort geltenden Vorschriften zur Montage und zur Nutzung im Straßenverkehr zu prüfen und einzuhalten.

8. Mängelhaftung und Gewährleistung

Trockencarbon-Teile (Dry Carbon) sind mit einer Gewährleistung von zwölf Monaten ab Lieferdatum gegen Fertigungsmängel abgedeckt. Nasscarbon-Teile (Wet Carbon) sind ohne Gewährleistung, soweit in den Auftragsunterlagen nichts anderes vereinbart ist.

Der Käufer prüft die Ware unverzüglich nach Erhalt und meldet offensichtliche Fertigungsmängel innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung. Diese Prüf- und Rügefrist verkürzt die zwölfmonatige Gewährleistung für später entdeckte Fertigungsmängel nicht.

Bei einem von CCF bestätigten Fertigungsmangel leistet CCF nach Wahl und Bestätigung Ersatzlieferung für die betroffene Ware oder Erstattung des Kaufpreises für die betroffene Ware. Im Fall einer bestätigten Ersatzlieferung trägt CCF die Ersatzware und die hierfür anfallenden Versandkosten.

Nicht erfasst sind Montagefehler, Unfälle, unsachgemäße Nutzung, eigenmächtige Veränderungen, normaler Verschleiß sowie Schäden, die nicht auf einem Fertigungsmangel beruhen. Verjährungsfrist: [BITTE ERGÄNZEN: Verjährungsfrist für Mängelansprüche].

9. Haftung

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesamthaftung von CCF aus einem Auftrag auf den für die betreffende Ware gezahlten Betrag begrenzt. CCF haftet nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen, Montagefehler, unrichtige oder unvollständige Fahrzeugangaben des Käufers, eigenmächtige Veränderungen, unsachgemäße Nutzung, Unfälle oder Schäden aus Umständen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von CCF.

Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie bei zwingender gesetzlicher Haftung, etwa nach Produkthaftungsrecht. Zwingende gesetzliche Rechte des Käufers bleiben unberührt.

10. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturereignisse, Epidemien, Streiks, behördliche Maßnahmen, Ausfuhr- oder Einfuhrbeschränkungen, Energieknappheit, Transportunterbrechungen und Störungen der Lieferkette, befreien die betroffene Partei für die Dauer und den Umfang der Störung von der Leistungspflicht. CCF informiert den Käufer unverzüglich und stimmt mit ihm über die weitere Abwicklung ab.

11. OEM/ODM-Projekte, Vertraulichkeit und Schutzrechte

Bei Sonderanfertigungen und OEM/ODM-Projekten werden Entwicklungsumfang, Werkzeuge, Muster, Spezifikationen, Kosten und Zeitplan vor Produktionsbeginn gesondert schriftlich bestätigt. Eigentum und zulässige Nutzung von Werkzeugen, CAD-Dateien, Zeichnungen und sonstigen Projektunterlagen richten sich nach dem jeweiligen schriftlichen Projektvertrag.

Der Käufer gewährleistet, dass er an Zeichnungen, Marken, Logos, CAD-Dateien, Mustern und sonstigen Unterlagen, die er CCF zur Verfügung stellt, die erforderlichen Rechte besitzt, und stellt CCF von Ansprüchen Dritter aus der vertragsgemäßen Verwendung frei.

Vertrauliche Informationen werden nur im Rahmen eines gesondert geschlossenen Vertraulichkeitsvertrags (NDA) geschützt. Exklusivität, Designsperren, Werkzeugbindungen und Gebietsschutz gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

12. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unsererDatenschutzerklärung.

13. Anwendbares Recht

Auf diese AGB und alle Geschäftsbeziehungen zwischen CCF und dem Käufer findet das im Auftrag ausdrücklich vereinbarte Recht Anwendung: [BITTE ERGÄNZEN: vereinbartes Recht, z. B. Recht der Volksrepublik China oder deutsches Recht]. Ist im Auftrag kein Recht ausdrücklich vereinbart, gilt [BITTE ERGÄNZEN: Regelung für diesen Fall].

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) gilt nur, soweit dies in den Auftragsunterlagen ausdrücklich vereinbart ist bzw. nach dem anwendbaren Recht anwendbar ist: [BITTE ERGÄNZEN: Regelung zum CISG].

Zwingende Bestimmungen des Rechts am Sitz des Käufers, die nicht abbedungen werden können, bleiben unberührt.

14. Gerichtsstand und Streitbeilegung

Für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Geschäftsbeziehung ist ausschließlicher Gerichtsstand: [BITTE ERGÄNZEN: Gerichtsstand bzw. Schiedsgericht und Sitz, z. B. Schiedsgericht der China International Economic and Trade Arbitration Commission (CIETAC) in Guangzhou].

Die Parteien bemühen sich zunächst um eine gütliche Einigung. Ist ein Schiedsverfahren vereinbart, richtet sich das Verfahren nach der Schiedsordnung der im Auftrag genannten Institution.

15. Schlussbestimmungen

Es gilt die im jeweiligen Auftrag vereinbarte Sprache; bei Abweichungen zwischen Sprachfassungen geht die Fassung der Auftragsunterlagen vor.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

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